Italienische Nachlässe,
über Grenzen hinweg.
Italienisches Erbrecht ist Civil Law: Es zwingt Mindestanteile für Familienangehörige und behält sich die Jurisdiktion über Vermögen in Italien vor. Wir planen vor dem Tod und prozessieren danach. Für Mandanten, deren Leben oder Vermögen mehr als ein Land berührt.
Pflichtteile, ausländische Testamente, Fristen.
Italien sichert Ehegatten und direkten Nachkommen, und in bestimmten Konstellationen auch Aszendenten, einen Mindestanteil zu: die legittima. Kein Testament, italienisch oder ausländisch, kann darüber verfügen. Über den materiellen Regeln stehen Fristen, die internationale Familien überraschen: die dichiarazione di successione muss innerhalb von zwölf Monaten nach dem Tod bei der Agenzia delle Entrate eingereicht werden; die Erbschaftsteuer wird auf italienisches Vermögen berechnet; und die EU-Erbrechtsverordnung erlaubt, oder verhindert, je nach Testamentsabfassung, dem italienischen Recht zu entkommen. Wir arbeiten vor und nach dem Erbfall.
Von der Planung bis zum Prozess.
Scrollen Sie, oder nutzen Sie die PfeileItalienische Testamente
Holographisches, öffentliches und heimliches Testament nach italienischem Recht. Abfassung, Zeugen, notarielle Hinterlegung, fremdsprachige Übersetzungen und Legalisierung.
Testamente & Formen →Grenzüberschreitende Planung
Für Familien, deren Leben, Vermögen und Erben in mehr als einem Land liegen. Koordinierte Strukturierung mit Ihren Heimat-Beratern.
Grenzüberschreitende Planung →Pflichtteil (legittima)
Was die legittima verlangt, wer geschützt ist, und was eine azione di riduzione zurückholen kann, wenn das Testament sie umgehen wollte.
Pflichtteil →Erbschaftsteuer
Imposta di successione, Hypothek- und Katastersteuern, Befreiungen, Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad. Und die Strukturen, die sie rechtmäßig senken.
Steuerplanung →EU-Erbrechtsverordnung
Die Verordnung 650/2012 erlaubt dem Erblasser die Wahl des Heimatrechts. Sie bestimmt auch die Zuständigkeit und das Europäische Nachlasszeugnis.
EU-Verordnung →Erbstreitigkeiten
Angefochtene Testamente, Pflichtteilsklagen, Auseinandersetzungen, Anerkennung ausländischer Urteile. Wir vertreten italienische Erbfälle vor italienischen Gerichten.
Streitigkeiten →- Tag 0
Apertura della successione
Die Erbschaft wird mit dem Tod automatisch eröffnet. Bei in Italien ansässigen Erblassern sammeln Notare das Testament; bei ausländischen Erblassern läuft es über das dortige Probate-Verfahren plus ein italienisches Anerkennungsverfahren.
- Monate 1–6
Annahme oder Ausschlagung
Erben entscheiden, ob sie annehmen (rein oder unter Vorbehalt des Inventars) oder ausschlagen. Die Entscheidung beeinflusst die persönliche Haftung für Nachlassverbindlichkeiten.
- Monat 12
Dichiarazione di successione
Die Erbschaftserklärung wird innerhalb von zwölf Monaten nach dem Tod bei der Agenzia delle Entrate eingereicht. Sie löst Katasteraktualisierungen aus und gibt italienisches Vermögen zur Übertragung frei.
- Monate 12+
Übertragungen, Auseinandersetzung, mögliche Prozesse
Immobilien werden im Catasto übertragen, Konten freigegeben, und etwaige Pflichtteilsklagen (azione di riduzione) können binnen zehn Jahren nach Annahme erhoben werden.
Ein Nachlass, in einem oder mehreren Ländern.
Ein vertrauliches Gespräch zur Erfassung von Erben, Vermögen, vorhandenen Testamenten. Und der notwendigen Arbeit.