Italien · Kalifornien

Italienische Nachlässe,
über Grenzen hinweg.

Italienisches Erbrecht ist Civil Law: Es zwingt Mindestanteile für Familienangehörige und behält sich die Jurisdiktion über Vermögen in Italien vor. Wir planen vor dem Tod und prozessieren danach. Für Mandanten, deren Leben oder Vermögen mehr als ein Land berührt.

Pflichtteile, ausländische Testamente, Fristen.

Italien sichert Ehegatten und direkten Nachkommen, und in bestimmten Konstellationen auch Aszendenten, einen Mindestanteil zu: die legittima. Kein Testament, italienisch oder ausländisch, kann darüber verfügen. Über den materiellen Regeln stehen Fristen, die internationale Familien überraschen: die dichiarazione di successione muss innerhalb von zwölf Monaten nach dem Tod bei der Agenzia delle Entrate eingereicht werden; die Erbschaftsteuer wird auf italienisches Vermögen berechnet; und die EU-Erbrechtsverordnung erlaubt, oder verhindert, je nach Testamentsabfassung, dem italienischen Recht zu entkommen. Wir arbeiten vor und nach dem Erbfall.

  1. Tag 0

    Apertura della successione

    Die Erbschaft wird mit dem Tod automatisch eröffnet. Bei in Italien ansässigen Erblassern sammeln Notare das Testament; bei ausländischen Erblassern läuft es über das dortige Probate-Verfahren plus ein italienisches Anerkennungsverfahren.

  2. Monate 1–6

    Annahme oder Ausschlagung

    Erben entscheiden, ob sie annehmen (rein oder unter Vorbehalt des Inventars) oder ausschlagen. Die Entscheidung beeinflusst die persönliche Haftung für Nachlassverbindlichkeiten.

  3. Monat 12

    Dichiarazione di successione

    Die Erbschaftserklärung wird innerhalb von zwölf Monaten nach dem Tod bei der Agenzia delle Entrate eingereicht. Sie löst Katasteraktualisierungen aus und gibt italienisches Vermögen zur Übertragung frei.

  4. Monate 12+

    Übertragungen, Auseinandersetzung, mögliche Prozesse

    Immobilien werden im Catasto übertragen, Konten freigegeben, und etwaige Pflichtteilsklagen (azione di riduzione) können binnen zehn Jahren nach Annahme erhoben werden.

Ein Nachlass, in einem oder mehreren Ländern.

Ein vertrauliches Gespräch zur Erfassung von Erben, Vermögen, vorhandenen Testamenten. Und der notwendigen Arbeit.